Mit der Reform der Eingliederungshilfe im Bundesteilhabegesetz steht ein Paradigmenwechsel an, der die Kommunen vor organisatorische, finanzielle und personelle Herausforderungen stellt. Modellkommunen zeigen, wie die Umsetzung gelingen kann.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit Behinderungen echte Teilhabemöglichkeiten eröffnen, statt sie von Fürsorgeleistungen abhängig zu machen. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung spielen die kommunalen Sozialverwaltungen.
Unter den Änderungen, die sich mit dem BTHG verbinden, ist die Reform der Eingliederungshilfe eine der wichtigsten. Zum 1. Januar 2020 wird diese komplett auf das SGB IX übergehen. Hier konzentrieren sich die Bemühungen des Gesetzgebers, Leistungen für Menschen mit Behinderungen individuell und bedarfsgerecht, aber gleichzeitig nachvollziehbar und kostengünstig zu erteilen. Entsprechend umfangreich und tiefgreifend sind die Neuregelungen. Auf manchen Praktiker wirkt deren Umsetzung wie der Weg durch einen Dschungel, aber Pilotprojekte und angepasste Arbeitsinstrumente helfen, den Wandel zu gestalten.
Viele Bundesländer haben die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Eingliederungshilfe bestimmt. Aufgrund der räumlichen Nähe der Kommunen zu Betroffenen und Leistungsanbietern ist das folgerichtig. Im Gegenzug stellen sich für die Verwaltungen organisatorische, finanzielle und personelle Herausforderungen. Wie stark die Kommunen aktiv werden müssen, hängt vom Standort ab. Während in manchen Bundesländern die Eingliederungshilfe zu großen Teilen von den überörtlichen Trägern übernommen wird, ist in anderen Regionen ausschließlich die Kommune für die Aufgabenwahrnehmung zuständig